Links überspringen

CEO- & Aufsichtsratsperspektive

Ein „Bürokratie-Monster“ ist dieses Reporting. Ja. Aber es geht nicht um die Zahlen – Es geht um die Erzeugung von Veränderungsdruck durch die Stakeholder – Banken – Kunden – Lieferanten – Öffentlichkeit & NGOs. Durch folgende Hebel können signifikante Risiken entstehen.

    1. Maximale Transparenz – Viele Angriffspunkte.
    2. Offenlegung zukunftsbezogener Daten – Strategien, Ziele, Maßnahmen, Investitionen
    3. Pflicht zur Veröffentlichung numerischer Ziele bereits für 2030, für Treibhausgase
    4. Verantwortung für CO2-Ausstoß für gesamte Value-Chain
    5. ESG-Konformität wird Finanzierungskriterium
    6. Öffentlichkeit & NGOs mit hohen Erwartungen – Vorwürfe von „Verweigerung“ bis „Greenwashing“

Es gilt, zu kommunizierende Inhalte & Ziele frühzeitig zu prüfen und bewusst zu gestalten. Mehr als die Hälfte der zu berichtenden CSRD-Informationen fordert die Beschreibung von Strategien, Zielen und Maßnahmen ein. Potenzielle Risiken für das Unternehmen sollten rechtzeitig erkannt und bewertet werden.
Für Geschäftsführungen bewährt sich der konzentrierte Einstieg zu Beginn des Projektes – Grundverständnis gewinnen, Umfang einschätzen, Risiken erkennen. Je nach Unternehmensgröße ist die Bestätigung von Meilensteinen empfohlen, die finale Prüfung und Freigabe auf jeden Fall. Aufsichtsräte in Verantwortung für die Korrektheit der Informationen und die Begleitung von Strategie sollten wesentlichen Inhalten und die Risiken ebenfalls gezielte Aufmerksamkeit widmen.

Kickoff, Review der Meilensteinen und des finalen Berichts und v.a. die Risikoanalyse unterstütze ich gern konzentriert und individuell.

Auf die Arbeit der Aufsichtsräte hat die neue Berichtspflicht relevanten Einfluss.  Der Umfang des zu bestätigenden Jahresabschlusses vergrößert sich wesentlich. Obwohl Teil des Lageberichts, besteht für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nur die Verpflichtung zur Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Die Prüfung erfolgt prozess- und risikoorientiert, eine Prüfung auf inhaltliche Plausibilität nur begrenzt. Der Aufsichtsrat ist nach $171 AktG dennoch zur vollständigen Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses inkl. Lagebericht verpflichtet. Dadurch erhöht sich die Verantwortung der Aufsichtsräte. Der Sockel der durch die Abschlussprüfer gesicherten Qualität wird kleiner, das durch die eigene Beurteilung abzudeckende Delta größer. Zusätzliche externe Expertise kann Sicherheit wirkungsvoll erhöhen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt explizit eine Expertise in Nachhaltigkeitsberichterstattung im Prüfungsausschuss. Diese ist als Kriterium in Neubesetzungen empfohlen.