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Nachhaltigkeitsreporting aus Praxis- und Unternehmenssicht. – Es geht nicht um Bürokratie. Es geht um die Erzeugung von Veränderungsdruck. Die neuen Nachhaltigkeitsberichte fungieren als Katalysatoren, bilden die Basis zahlreicher Risiken. Durch die Prüfungspflicht tragen Aufsichtsräte die finale Verantwortung für deren Inhalte. Ihrer Sorgfaltspflicht werden sie durch frühes Einbringen in den Prozess gerecht.
Vier neue Wirkprinzipien geben den Berichten die Kraft
➡️ STAKEHOLDERDRUCK als Grundwirkprinzip – Vielfacher Druck aus mehreren Quellen
➡️ ÖFFENTLICHE TRANSPARENZ – LEICHT VERSTÄNDLICH & ZUGÄNGLICH – NGOs & Öffentlichkeit als neue Zielgruppen
➡️ UMFASSENDER ZUKUNFTSBEZUG – Angabepflicht zu Strategien, Zielen und Maßnahmen, numerische Ziele für 2030
➡️ VERANTWORTUNG FÜR GESAMTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE – Reduktionszielpflicht für Treibhausgase für gesamte Kette, Verantwortung für Arbeitnehmer
Durch die Nutzung der Informationen durch Stakeholder entstehen drei neue Risiken:
➡️ FINANZIERUNG – Ausschluss von Finanzierungen, Malus-Zinsen
➡️ REPUTATION – Durch neue Zielgruppen NGOs, Öffentlichkeit & potentielle Arbeitnehmer
➡️ GESCHÄFT – Abbruch von Kunden- & Lieferantenbeziehungen
Wie können Aufsichtsräte zur Minimierung dieser Risiken beitragen? Welche Verantwortung tragen sie?
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